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Architektenleistungen
Gerne begleite ich Sie bei Ihrem Bauvorhaben von der ersten Idee bis zum
fertigen Objekt.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht die individuelle und qualitativ anspruchsvolle Umsetzung Ihrer Ideen unter Berücksichtigung von funktionellen, wirtschaftlichen
und energetischen Aspekten.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Umbau und der Sanierung bestehender Bausubstanz sowie im privaten Neubaubereich.

Selbstverständlich übernehme ich auch alle Teilleistungen - auch für Kollegen.
Design Management
Auf Basis umfassender Erfahrungen in der Planungsdurchführung von Großprojekten biete ich baugewerblichen Auftraggebern kompetente Unterstützung im Bereich des Design Managements an.

Ziel der Planungskoordination ist es, alle Planungsbeteiligten so zu führen, dass die Planungsleistungen termin- und vertragsgerecht innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens erstellt werden.

Die Einbeziehung edv-gestützter Planmanagementsysteme ermöglicht die Steuerung komplexer Planungsabläufe in verschiedenen Planungsstufen.
Gebäudeenergieberatung
Im Bereich der Bestandsgebäude sind heute erhebliche Energieeinsparungen und Ver-
besserungen der Energieeffizienz möglich. Die Debatte um den Klimaschutz unseres Planeten, stetig steigende Energiekosten und fortschreitende Ressourcenverknappung sind neben dem Aspekt, selbst Kosten sparen zu können, sicherlich Grund genug, über Maßnahmen zur Energieeinsparung nachzudenken.

Energiesparende Maßnahmen können sowohl im baukonstruktiven als auch im
anlagentechnischen Bereich durchgeführt werden.

Sinn und Zweck der Beratung ist es, auf Basis einer umfassenden Analyse des Ist-Zustandes des Gebäudes energetische Schwachstellen aufzudecken und geeignete Maßnahmen im Hinblick auf die Senkung des Energiebedarfs und der Schadstoff- emissionen sowie bestmögliche Umsetzbarkeit zu untersuchen und deren Wirtschaft-
lichkeit zu betrachten. Ebenfalls werden Hinweise auf aktuelle Förderprogramme gegeben.

Die Gebäudeenergieberatung kann im Zuge des Förderprogramms
„Energiesparberatung vor Ort“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie mit 300 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie mit 360 EUR für Wohnhäuser mit mehr als 3 Wohneinheiten bezuschusst werden.
Energieausweis
Mit der Energieeinsparverordnung wurde die Ausstellung von Energieausweisen im Gebäudebestand eingeführt.

Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar zu machen und damit Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen.

Der Energieausweis muss vom Gebäudeeigentümer immer dann vorgelegt werden, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder neu vermietet wird. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt.